Esslinger Erlebnisführungen®

Esslinger Stadtführungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Gruppenangebote und Einzeltickets

1. Anmeldung Gruppenführung

Ihre telefonische wie schriftliche Anmeldung (Brief, Internet, E-Mail, Fax) stellt einen verbindlichen Antrag zur Buchung einer Führung oder eines Tagesprogramms dar. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung nicht aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Anmelder versichert, für die von ihm angemeldeten Teilnehmer bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Teilnehmer diese Vertragsbedingungen an.

2. Bezahlung

Der volle Preis für eine Gruppenführung ist entweder am Tag der Führung in bar zu bezahlen oder per Rechnung. Die Rechnungssumme muss spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung auf unserem Konto eingegangen sein.

Einzeltickets für öffentliche Erlebnisführungen sind ausschließlich im Voraus durch Bankeinzug des Veranstalters oder durch Überweisung zu bezahlen. Die Einzeltickets werden nach Zahlungseingang zugesandt. Einzeltickets für öffentliche Turnusführungen sind grundsätzlich von Rückgabe und/oder Umtausch ausgeschlossen. 

3. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich bei Gruppenführungen aus der Bestätigung, bei öffentlichen Turnusführungen aus der Ausschreibung bzw. dem Programm.

4. Absage durch Kultur Konsulting

Bei Kanufahrten kann es aus Sicherheitsgründen erforderlich sein, dass der gebuchte Termin nicht wahrgenommen werden kann (Hochwasser, Niedrigwasser, Unwetter). In Absprache mit dem Kunden wird bei Absage ein Ersatztermin vereinbart.

Bei  den Esslinger Erlebnisführungen (Gruppenführungen) gilt: Die angebotene Führung findet bei jedem Wetter statt. Wenn Gefahr in Verzug ist, können Touren unsererseits abgesagt werden. In Absprache mit dem Kunden wird ein Ersatztermin vereinbart.

Bei öffentlichen Erlebnisführungen (Turnusführungen) gilt: Die angebotene Führung findet bei jedem Wetter statt. Im Krankheitsfall und sofern Gefahr in Verzug ist, können Touren unsererseits abgesagt werden. Die Teilnehmer können die bereits bezahlten Tickets zurückgeben und umtauschen. Bei Rückgabe wird der volle Kaufpreis erstattet.

5. Umbuchungen/Stornierungen bei Gruppenführungen

Der Anmelder/Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Hierfür wird jedoch eine angemessene Entschädigung für die entstandenen Aufwendungen erhoben. Rücktritt oder Umbuchung müssen schriftlich erfolgen. Grundlage für die Stornierungsgebühr bildet die in der Bestätigung genannte Personenzahl.

Bis 6 Wochen vorher: 10% des Gesamtpreises
Bis 3 Wochen vorher: 30% des Gesamtpreises
Ab 3. Woche bis 1. Woche vor Beginn: 50% des Gesamtpreises
Ab 7 Tage bis 3 Tage vor Beginn: 90% des Gesamtpreises
Bis 2 Werktage vor Beginn / bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises

Bei Gruppenbuchungen gilt ferner:
Die von Kultur Konsulting bestätigte Teilnehmerzahl bei den Esslinger Erlebnisführungen, Wengertervesper, Weinprobe, Sektkellerei Kessler und Kanufahrten ist verbindlich. Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist dem Veranstalter mitzuteilen.

Bei gebuchten Esslinger Erlebnisführungen in Kombination mit einem Essen gilt die zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn Kultur Konsulting verbindlich mitgeteilte Personenzahl als Berechnungsgrundlage. Eine kurzfristige Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur in Ausnahmefälle nach vorheriger Rücksprache mit Kultur Konsulting möglich.

6. Haftung

Der Teilnehmer einer Erlebnis-, Genuss- oder historischen Stadtführung (Öffentliche Führungen und individuelle Gruppenführungen) verzichtet auf eigene Haftungsansprüche gegen Kultur Konsulting, soweit der Schaden nicht von Kultur Konsulting vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Teilnahme an der gebuchten Führung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Stand: 01. Januar 2009